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Ratgeber und Verzeichnis

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Pflicht, Einsatz­zeiten und Kosten

Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss sich sicherheitstechnisch betreuen lassen. Dieser Ratgeber zeigt, was das Arbeitssicherheitsgesetz und die neu gefasste DGUV Vorschrift 2 verlangen, wie viel Einsatzzeit Ihr Betrieb braucht und wie Sie eine externe Fachkraft bestellen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen (§ 5 Abs. 1 ASiG). Wie viel Betreuung ein Betrieb braucht, regelt die DGUV Vorschrift 2 der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Neufassung tritt seit April 2025 nach und nach bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Kraft, bei der BG BAU ab 2027. Wer keine eigene Fachkraft beschäftigt, kann eine externe Fachkraft verpflichten, freiberuflich oder über einen überbetrieblichen Dienst.

Kurz gesagt: Eine Mindestzahl an Beschäftigten nennt das ASiG nicht; die Betreuungspflicht beginnt mit dem ersten Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten werden nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeit betreut, vorher lag die Grenze bei 10. Darüber gilt eine Grundbetreuung von 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem, je nach Betreuungsgruppe, plus ein betriebsspezifischer Teil. Eine Gebührenordnung für externe Fachkräfte gibt es nicht.

Wer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht

§ 5 Abs. 1 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf Betriebsart, Zahl der Beschäftigten, Betriebsorganisation und die eigenen Arbeitsschutzkenntnisse des Arbeitgebers erforderlich ist. Eine Mindestzahl an Beschäftigten steht nicht im Gesetz. Das Informationsangebot KomNet des Landes Nordrhein-Westfalen folgert daraus: „Somit ist ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. ein alternatives Betreuungsmodell erforderlich.“

Parallel dazu verlangt § 2 ASiG die Bestellung eines Betriebsarztes. Den Umfang beider Betreuungen legt die DGUV Vorschrift 2 fest, die jeder Unfallversicherungsträger als eigene Unfallverhütungsvorschrift erlässt. Ab mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber außerdem einen Arbeitsschutzausschuss bilden, der mindestens einmal im Vierteljahr tagt. Ihm gehören unter anderem Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an (§ 11 ASiG).

Die Betreuungsformen nach DGUV Vorschrift 2

Betreuungsformen nach der Neufassung (Grenzen in der Fassung der BGN)
AnlageFür wenWas sie bedeutet
Anlage 1: RegelbetreuungBetriebe mit bis zu 20 BeschäftigtenUnterstützung bei Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung; keine feste Einsatzzeit
Anlage 2: RegelbetreuungBetriebe mit mehr als 20 BeschäftigtenGrundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Betreuungsgruppe plus betriebsspezifischer Teil
Anlage 3: alternative Betreuung („Unternehmermodell“)bei der BGN Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 BeschäftigtenDer Unternehmer nimmt an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen teil und zieht bei Bedarf Fachkraft und Betriebsarzt hinzu
Anlage 4: alternative Betreuung durch KompetenzzentrenBetriebe mit bis zu 20 BeschäftigtenNach Qualifizierung des Unternehmers übernimmt das Kompetenzzentrum des Trägers die anlassbezogene Betreuung

Die alternativen Modelle bietet nicht jeder Träger an. Der DGUV-Mustertext lässt die Grenzen offen, die BG BAU sieht das Unternehmermodell ab 2027 für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ohne Untergrenze vor, und die Unfallkasse NRW hat die Anlagen 3 und 4 gar nicht erlassen. Maßgeblich ist immer die Fassung Ihres eigenen Trägers.

Für die Schwellenwerte zählt der Jahresdurchschnitt. Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber mit 1,0 (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2). Leiharbeitskräfte, Praktikanten und Hospitanten werden laut DGUV Regel 100-002 mitgezählt.

Was sich mit der neuen DGUV Vorschrift 2 ändert

Die Mitgliederversammlung der DGUV hat den neuen Mustertext im November 2024 beschlossen. Seitdem setzen die Unfallversicherungsträger ihre eigenen Fassungen nacheinander in Kraft. Die wichtigsten Änderungen laut DGUV:

  • Grenze für Kleinbetriebe von 10 auf 20 Beschäftigte: Anlage 1 und das Kompetenzzentrenmodell stehen jetzt auch Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten offen.
  • Mindestanteil vereinfacht: In der Grundbetreuung entfallen auf Betriebsarzt und Fachkraft jeweils mindestens 20 Prozent. Die frühere Zusatzregel von mindestens 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr ist weggefallen. In Betreuungsgruppe III sinkt der Mindestanteil damit laut BG BAU von 40 auf 20 Prozent.
  • Digitale Beratung: Fachkraft und Betriebsarzt dürfen die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten, nachdem sie sich einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschafft haben.
  • Neue Fachrichtungen: Auch Absolventen etwa aus Physik, Chemie, Biologie, Arbeitswissenschaft oder Arbeitspsychologie können sich zur Fachkraft qualifizieren (§ 4 Abs. 6).
  • Fortbildung im Bericht: Die Berichte von Fachkraft und Betriebsarzt müssen künftig Nachweise über absolvierte Fortbildungen enthalten (§ 5).
  • Betreuungsgruppen überarbeitet: Laut DGUV forum verschob sich die Zuordnung in etwa zehn Prozent der Wirtschaftszweige.
Inkrafttreten der Neufassung bei ausgewählten Trägern (laut Angaben der Träger, Stand 22. Oktober 2026)
UnfallversicherungsträgerNeufassung gilt ab
BGHM (Holz und Metall)1. April 2025
BGHW (Handel und Warenlogistik)1. Juli 2025
BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)1. Oktober 2025
VBG1. Dezember 2025
BG RCI, BG Verkehr, BGN, UV Bund und Bahn, Unfallkasse Baden-Württemberg1. Januar 2026
BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)1. Juni 2026, Übergangsfrist bis 31. Mai 2027
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen1. Juli 2026
BG BAU1. Januar 2027

Ob Ihr Träger die Neufassung schon anwendet, zeigt die Übersicht der DGUV zu den Unfallverhütungsvorschriften der Träger. Bei der BG BAU gilt die alte Fassung bis Ende 2026. Wer nach einer früheren Fassung als Fachkraft qualifiziert wurde, behält seine Fachkunde (§ 7 Abs. 1 der Neufassung).

Einsatzzeiten berechnen

In der Regelbetreuung nach Anlage 2 errechnet sich die Grundbetreuung aus der Zahl der Beschäftigten mal dem Faktor der Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III, jeweils pro Jahr und Beschäftigtem. Die Zeit teilen sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, jeder mit mindestens 20 Prozent. Dazu kommt der betriebsspezifische Teil, für den die Vorschrift keine Stundenzahl vorgibt. Ihn ermittelt der Unternehmer mit Beratung durch Fachkraft und Betriebsarzt und vereinbart ihn schriftlich oder elektronisch.

Welche Betreuungsgruppe für Sie gilt, richtet sich nach dem Kerngeschäft des Betriebs und dessen Schlüssel in der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Die Zuordnung steht in Abschnitt IV der Anlage 2 in der Fassung Ihres Trägers; eine Gesamtliste aller Träger führt die DGUV. Ob Teilzeitkräfte auch bei der Einsatzzeit gewichtet werden, regelt die Vorschrift nicht. Die BGHW gewichtet sie mit 0,5 und 0,75, die BGW nach einem Zwei-Stufen-Modell. Der Rechner zeigt deshalb beide Werte.

Einsatzzeiten-Rechner

Orientierung nach Anlage 1 und 2 der DGUV Vorschrift 2. Verbindlich ist die Fassung Ihres Trägers.

Interne oder externe Fachkraft

Der Arbeitgeber kann eine eigene Beschäftigte zur Fachkraft bestellen, eine freiberufliche Fachkraft verpflichten oder einen überbetrieblichen Dienst beauftragen (§ 19 ASiG). Ein Betrieb mit 25 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II kommt auf 37,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr, für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen. Eine eigene Stelle trägt das nicht, deshalb liegt eine externe Lösung nahe. Bei der Anwendung ihrer Fachkunde ist die Fachkraft weisungsfrei und darf wegen ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden (§ 8 Abs. 1 ASiG). Der Arbeitgeber muss sie unterstützen und ihr bei Bedarf Hilfspersonal, Räume und Mittel zur Verfügung stellen (§ 5 Abs. 2 ASiG).

Gibt es einen Betriebsrat, gilt: Eine angestellte Fachkraft wird mit seiner Zustimmung bestellt und abberufen. Vor der Verpflichtung einer freiberuflichen Fachkraft oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören (§ 9 Abs. 3 ASiG).

Zu den Aufgaben der Fachkraft gehört nach § 6 ASiG, den Arbeitgeber zu beraten, unter anderem bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Anlagen und Arbeitsmittel sicherheitstechnisch zu überprüfen, die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und darauf hinzuwirken, dass sich alle Beschäftigten sicher verhalten.

Was eine externe Fachkraft kostet

„Die Arbeitsschutzbetreuung ist an keine Gebührenordnung gebunden“, schreibt die BGW. Eine neutrale Erhebung zu Stundensätzen haben wir nicht gefunden. Die Kosten ergeben sich aus der vereinbarten Einsatzzeit, dem Stundensatz oder einer Pauschale sowie Fahrtkosten. Einige Anbieter veröffentlichen Preise:

Beispiele veröffentlichter Preise externer Fachkräfte (Angaben der Anbieter, abgerufen am 22. Oktober 2026)
AnbieterVeröffentlichter PreisHinweis des Anbieters
123ingenieureab 19 € pro MonatPauschale, netto zzgl. MwSt.; vorgeschriebene Einsatzzeiten enthalten
mittelstandsschutz.de29,99 € pro Monatoptionale Leistungen nach Zeitaufwand
amgeonab 37,50 € pro Monatnetto zzgl. USt., zuzüglich Anfahrtspauschale
fachkraft-arbeitssicherheit.comGrundbetreuung ab 49 € pro Monatinkl. Fahrt- und Spesenkosten, abhängig von Gefährdungsklasse und Mitarbeiterzahl
safexconab 890 € pro Jahr mit 10 Stunden; nach Aufwand 85 € pro Stundenetto zzgl. USt.
Arbeitssicherheit Hillebrand (München)Beispiel: 26 Beschäftigte, 3.120 € pro Jahrentspricht 10 € pro Beschäftigtem und Monat

Die Angebote sind nicht direkt vergleichbar, weil Leistungsumfang, Fahrtkosten und Laufzeit unterschiedlich geregelt sind. Fragen Sie bei jedem Angebot nach, wie viele Stunden Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung enthalten sind, wie oft begangen wird und was zusätzliche Termine kosten.

Auch die alternativen Modelle der Berufsgenossenschaften sind nicht automatisch kostenlos. Bei der BGN ist die Hilfe des Kompetenzzentrums kostenlos, die Betreuung durch externe Dienstleister oder den eigenen Dienst der BGN dagegen kostenpflichtig. Im Unternehmermodell trägt der Unternehmer die Kosten der anlassbezogenen Betreuung. Die VBG bietet eine kostenfreie Beratung über eine Hotline ihres Kompetenzzentrums an.

So bestellen Sie eine externe Fachkraft

  1. Fassung und Modelle Ihres Trägers prüfen. Welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 gilt, und bietet Ihr Träger Unternehmer- oder Kompetenzzentrenmodell an?
  2. Betreuungsgruppe und Einsatzzeit ermitteln. WZ-Schlüssel nachschlagen, Beschäftigte zählen, Grundbetreuung berechnen.
  3. Angebote einholen. Vergleichen Sie Stunden, Begehungen, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Berichte und Fahrtkosten.
  4. Fachkunde prüfen. Lassen Sie sich Berufsabschluss und Bescheinigung über den Qualifizierungslehrgang zeigen (§ 7 ASiG, § 4 DGUV Vorschrift 2). Ein öffentliches Register für Fachkräfte gibt es nicht; die Prüfung liegt beim Arbeitgeber.
  5. Schriftlich bestellen. Das ASiG verlangt die schriftliche Bestellung (§ 5 Abs. 1). Den betriebsspezifischen Teil vereinbaren Sie schriftlich oder elektronisch. Einen Betriebsrat hören Sie vorher an.
  6. Beschäftigte informieren. Sie sind über die Art der Betreuung und die bestellten Personen zu unterrichten (§ 2 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2).
  7. Nachweis bereithalten. Auf Verlangen müssen Sie nachweisen, wie Sie die Betreuungspflicht erfüllen (§ 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2). Manche Träger verlangen eine Mitteilung von sich aus: Die BGW bittet um Angabe von Betreuungsform und Personen, die BGN gibt neuen Betrieben sechs Monate für den schriftlichen Nachweis.
  8. Berichte einfordern. Fachkraft und Betriebsarzt berichten regelmäßig schriftlich oder elektronisch über ihre Arbeit, künftig mit Fortbildungsnachweisen (§ 5 DGUV Vorschrift 2).

Was droht, wenn keine Fachkraft bestellt ist

Die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber treffen muss, insbesondere zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft (§ 12 Abs. 1 ASiG). Wer einer solchen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 € geahndet werden kann (§ 20 ASiG). Die fehlende Bestellung allein ist nach dem Wortlaut des ASiG noch kein Bußgeldtatbestand, und die DGUV Vorschrift 2 enthält keinen eigenen Bußgeldparagraphen. Unabhängig davon muss jeder Arbeitgeber Unterlagen haben, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen hervorgehen (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).

Welche Unterlagen die Fachkraft braucht

Im Kleinbetrieb besteht die Betreuung nach Anlage 1 im Kern aus der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung. Auch in der Regelbetreuung berät die Fachkraft bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 6 Nr. 1 e ASiG). Die Dokumente selbst muss aber der Arbeitgeber führen. Liegen sie beim ersten Termin schon vor, kann sich die Fachkraft auf Begehung und Beratung konzentrieren.

Pflichtdokumente, die bei der Betreuung eine Rolle spielen
DokumentRechtsgrundlageErstellen lassen
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen§ 6 GefStoffV, TRGS 400Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Gefahrstoffverzeichnis§ 6 Abs. 12 GefStoffVGefahrstoffkataster
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe§ 14 GefStoffV, TRGS 555Betriebsanweisungen
Flucht- und Rettungsplan§ 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordernFlucht- und Rettungsplan

custodo erstellt diese Dokumente aus Ihren Unterlagen, fachlich geprüft und zum Festpreis. Die Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt das nicht, es macht sie aber effizienter. Wer selbst beginnen möchte, findet kostenlose Vorlagen für das Gefahrstoffverzeichnis und die Gefährdungsbeurteilung.

Quellen

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 22. Oktober 2026. Rechtsangaben im Wortlaut gegen ASiG, DGUV Vorschrift 2 und die Angaben der Unfallversicherungsträger abgeglichen.

Herausgeber: custodo. Wir erstellen Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Flucht- und Rettungspläne für kleine und mittlere Betriebe, fachlich geprüft und zum Festpreis. custodo auf LinkedIn

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt eine praktische Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 in der Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.

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Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden

Im Verzeichnis stehen nur Fachkräfte, die sich selbst eingetragen haben und deren Qualifikationsnachweis wir eingesehen haben. Die Einträge sind kostenlos, bezahlte Platzierungen gibt es nicht.

Das Verzeichnis befindet sich im Aufbau. Wir schalten es frei, sobald aus den Regionen genügend Einträge vorliegen, deren Qualifikationsnachweis wir eingesehen haben. Bis dahin hilft auch Ihre Berufsgenossenschaft bei der Suche nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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Sie bieten als Fachkraft für Arbeitssicherheit externe Betreuung an? Dann tragen Sie sich kostenlos ein. So läuft es ab:

  1. Formular ausfüllen und den Nachweis Ihrer Qualifikation hochladen, etwa die Bescheinigung über den Lehrgang zur Fachkraft.
  2. E-Mail-Adresse über den Link in unserer Nachricht bestätigen.
  3. Wir sehen uns Eintrag und Nachweis an, löschen den Nachweis danach und schalten den Eintrag frei.
  4. Einmal im Jahr bestätigen Sie mit einem Klick, dass Ihre Angaben noch stimmen. Löschen können Sie den Eintrag jederzeit.

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?+
Das ASiG nennt keine Mindestzahl. Die Betreuungspflicht beginnt deshalb mit dem ersten Beschäftigten. Wie umfangreich die Betreuung ist, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 ab. Statt der Regelbetreuung können kleine Betriebe je nach Träger auch ein Unternehmer- oder Kompetenzzentrenmodell wählen.
Braucht ein Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern eine Sifa?+
Ja, auch Kleinbetriebe müssen sich sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreuen lassen. Nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten Anlage 1: keine feste Einsatzzeit, sondern Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung. Alternativ bieten viele Träger ein Kompetenzzentrenmodell an.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?+
Eine Gebührenordnung gibt es nicht. Veröffentlichte Monatspauschalen einzelner Anbieter liegen zwischen 19 und 49 €, ein Anbieter nennt 85 € pro Stunde nach Aufwand (Stand Oktober 2026). Entscheidend sind die vereinbarten Stunden aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie Fahrtkosten. Mit dem Rechner auf dieser Seite ermitteln Sie die Einsatzzeit.
Muss die Fachkraft schriftlich bestellt werden?+
Ja. § 5 Abs. 1 ASiG verlangt die schriftliche Bestellung. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Gibt es einen Betriebsrat, ist er vor der Verpflichtung einer externen Fachkraft zu hören (§ 9 Abs. 3 ASiG). Den Nachweis über die Betreuung müssen Sie auf Verlangen vorlegen können.
Darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit online beraten?+
Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ja. Fachkraft und Betriebsarzt dürfen die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten, müssen sich vorher aber einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen. Digital erbrachte Leistungen werden im Bericht dokumentiert.
Was passiert, wenn ich keine Fachkraft bestellt habe?+
Die Arbeitsschutzbehörde kann die Bestellung anordnen (§ 12 ASiG). Wer gegen eine vollziehbare Anordnung verstößt, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € (§ 20 ASiG). Unabhängig davon muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sein (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).
Wie prüfe ich die Qualifikation einer Fachkraft?+
Lassen Sie sich Berufsabschluss und die Bescheinigung über den Qualifizierungslehrgang zeigen. Die Anforderungen stehen in § 7 ASiG und § 4 DGUV Vorschrift 2: in der Regel Ingenieur, Techniker oder Meister, mindestens zwei Jahre Berufspraxis und ein staatlicher oder vom Unfallversicherungsträger anerkannter Lehrgang. Ein öffentliches Register gibt es nicht; die Prüfung liegt beim Arbeitgeber.

Die Unterlagen fertig, bevor die Fachkraft kommt.

Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Fluchtpläne aus Ihren Unterlagen, fachlich geprüft und zum Festpreis.