Ratgeber
Gefahrstoffverzeichnis: Pflicht, Inhalt und Erstellung
Wer im Betrieb mit Gefahrstoffen umgeht, muss ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Wir erklären kompakt, was hineingehört, wer es erstellen darf, wie oft Sie es aktualisieren müssen — und wie Sie es ohne Aufwand bekommen.
Das Gefahrstoffverzeichnis — oft auch Gefahrstoffkataster genannt — ist ein zentrales Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz. Es listet alle Gefahrstoffe auf, mit denen in einem Betrieb umgegangen wird, und fasst die wichtigsten Angaben dazu strukturiert zusammen. Dieser Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen — von der gesetzlichen Pflicht bis zur praktischen Erstellung.
Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein vollständiges Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Es verweist auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter (SDB) und bündelt die katasterrelevanten Informationen an einer Stelle — damit Beschäftigte, Verantwortliche und Behörden jederzeit den Überblick haben. Es ist damit eine wichtige Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und für sichere Lagerung und Handhabung.
Ist ein Gefahrstoffverzeichnis Pflicht?
Ja. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Die Pflicht greift unabhängig von der Betriebsgröße — schon wenige Reinigungs-, Hilfs- oder Betriebsstoffe können darunterfallen. Maßgeblich ist nicht die Menge, sondern ob ein Stoff als gefährlich eingestuft ist.
Was gehört in ein Gefahrstoffverzeichnis?
Nach § 6 Absatz 12 GefStoffV muss das Verzeichnis je Gefahrstoff mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung bzw. Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Mengenbereich im Betrieb
- Arbeitsbereiche, in denen mit dem Stoff umgegangen wird
- Verweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt
In der Praxis lohnt es sich, über das Minimum hinaus zu dokumentieren — das macht das Verzeichnis bei einer Begehung belastbarer und erleichtert Lagerung und Unterweisung. Sinnvoll sind zusätzlich:
- Hersteller/Lieferant sowie CAS-/EG-Nummer
- GHS-Piktogramme, Signalwort sowie H-, P- und EUH-Sätze
- CMR-Einstufung (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)
- Lagerklasse (LGK) nach TRGS 510 und Zusammenlagerungsverbote
- Wassergefährdungsklasse (WGK)
- Lagerort und Stand des Sicherheitsdatenblatts
Gefahrstoffkataster oder Gefahrstoffverzeichnis — wo ist der Unterschied?
In der Praxis werden die Begriffe synonym verwendet. Der Gesetzestext spricht vom „Verzeichnis"; „Kataster" hat sich umgangssprachlich für dasselbe Dokument eingebürgert. Inhaltlich besteht kein Unterschied — gemeint ist immer das strukturierte Verzeichnis Ihrer Gefahrstoffe.
Wer darf ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er muss das Verzeichnis nicht selbst anfertigen, sondern darf die Erstellung an fachkundige Personen oder externe Dienstleister übergeben — die Verantwortung für das Vorhandensein und die Aktualität bleibt jedoch bei ihm. Genau hier setzt custodo an: Sie können Ihr Gefahrstoffkataster erstellen lassen — wir erstellen Ihr Verzeichnis, eine erfahrene Fachkraft prüft es, und Sie erhalten ein fertiges, vorzeigbares Ergebnis.
Wie oft muss das Verzeichnis aktualisiert werden?
Das Verzeichnis ist aktuell zu halten. Spätestens wenn neue Gefahrstoffe hinzukommen, Stoffe entfallen oder sich Einstufungen ändern, muss es angepasst werden. Bewährt hat sich zusätzlich eine regelmäßige Kontrolle (z. B. jährlich), damit nichts übersehen wird.
Selbst erstellen oder erstellen lassen?
Sie können das Verzeichnis selbst pflegen — das bedeutet allerdings: Sicherheitsdatenblätter zusammensuchen, Angaben übertragen, Einstufungen und Lagerklassen korrekt zuordnen und alles aktuell halten. Das kostet Zeit und ist fehleranfällig. Die Alternative: Sie senden uns Ihre Datenblätter oder einfach Ihre Produktliste, fehlende Datenblätter besorgen wir, und Sie erhalten Ihr geprüftes Kataster als Excel und PDF — zum festen Preis, in wenigen Tagen.
Gefahrstoffverzeichnis nach Branche
Welche Gefahrstoffe typisch sind und worauf es bei der Erstellung ankommt, unterscheidet sich je nach Branche. Unsere Branchen-Ratgeber gehen ins Detail:
- Gesundheitswesen (Praxis, Apotheke, Pflege)
- Handwerk & Produktion
- KFZ-Werkstatt
- Maler & Lackierer
- Gebäudereinigung
- Friseur & Kosmetik
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 6 GefStoffV — Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (Absatz 12: Gefahrstoffverzeichnis)
- TRGS 400 — Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (BAuA)
- TRGS 510 — Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (BAuA)
Zuletzt geprüft und aktualisiert: 12. Juni 2026
Autor: Dominik Reuter — Gründer und Inhaber von custodo. custodo erstellt Gefahrstoffkataster für kleine und mittlere Betriebe — jedes Kataster wird von einer erfahrenen Fachkraft geprüft, geliefert als Excel und PDF zum Festpreis. custodo auf LinkedIn
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen von GefStoffV und einschlägigen TRGS.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Brauche ich schon bei wenigen Stoffen ein Verzeichnis?+
Was kostet es, das Kataster erstellen zu lassen?+
Was, wenn mir Sicherheitsdatenblätter fehlen?+
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